
Daneben häufen sich die Fragen zu Notwendigkeit und Häufigkeit der Überprüfungen. Vielfach ändern sich für den Eigentümer einer Feuerungsanlage plötzlich scheinbar auch die Vorschriften, wenn die Kehrbezirke gewechselt werden: hat der letzte Schornsteinfegermeister die Anlage z.B. bezüglich der Inspektionsmöglichkeiten noch für in Ordnung befunden, fordert der Neue plötzlich eine zusätzliche Revisionsöffnung. Unklar sind dem Verbraucher in diesem Zusammenhang häufig die gesetzlichen Grundlagen. Nachfragen beim Schornsteinfeger oder bei der Innung bleiben oft ohne befriedigende Antwort. Die Verbraucherzentrale des Saarlandes fordert daher eine verbraucherfreundlichere Praxis. Der Eigentümer einer Feuerungsanlage sollte nachvollziehbar darüber informiert werden, wie oft seine Anlage inspiziert oder gemessen werden muss, und wie sich in seinem speziellen Fall die Gebühren im Einzelnen berechnen. In der derzeitigen Praxis stellt der Schornsteinfeger lediglich eine Quittung über den berechneten Betrag aus. Auf Wunsch erhält der Eigentümer - eine Einzelaufstellung, die jedoch für den Laien nicht sehr aussagekräftig ist. In der Höhe der Gebühren sollte eine detaillierte Kostenaufstellung selbstverständlich enthalten sein. Bei Nachfragen und Beschwerden sollte die Innung im Sinne eines Dienstleistungs-unternehmens handeln und offensiv zur Aufklärung der Sachverhalte beitragen. Unabhängig von den bisher aufgeführten Voraussetzungen regt die Verbraucherzentrale an, die gesetzliche Regelung grundsätzlich zu überdenken. Natürlich ist eine Überprüfung der Feuerungsanlagen durch eine unabhängige Stelle – vergleichbar der TÜV-Unter-suchung bei Fahrzeugen –sowohl aus Sicherheits- als auch aus Energie-Effizienz-Gründen unverzichtbar. Jedoch erscheint es notwendig und sinnvoll die Abstände der Prüftermine entsprechend der Weiterentwicklung der Technik zu vergrößern. Überprüfungs- und Mess-termine sollten aus Effizienz- und Kostengründen grundsätzlich zusammengelegt werden. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale des Saarlandes würde eine Abschaffung des nicht mehr zeitgemäßen staatlichen Monopols durch die Zulassung qualifizierter privater Dienstleister ebenfalls zu einer verbraucherfreundlicheren Lösung führen. Es ist nicht einzusehen, warum Innungsbetriebe des Heizungsbaues im Rahmen von Jahreswartungen mit Messprotokoll nachgewiesene Abgasmessungen vornehmen, die dann vom Bezirksschornsteinfeger wiederholt wird, da beide Dienstleistungen in der Regel nicht in der Heizperiode anfallen. Die Befürchtung, dies würde zu Qualitäts- und Sicherheitseinbußen führen, hat sich auch bei der Öffnung des ebenfalls sehr sensiblen Kfz-Bereichs (TÜV) für private Dienstleister nicht bestätigt.
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