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Vorsorge treffen – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vorsorge treffen – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Im Rahmen der Reihe „Aktiv älter werden... Kurse und Veranstaltungen - auch für zukünftige Seniorinnen und Senioren“ bieten die Kreisstadt Saarlouis –Seniorenmoderatorin und die vhs - am Dienstag, den 26. März 2024 um 17.30 Uhr einen Vortrag unter der Leitung von Sarah Fuchs, örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis im Theater am Ring, 1. Etage (Studio) in Saarlouis an.

Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - darüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, denn jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall und Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Für diesen Fall lässt sich frühzeitig Vorsorge treffen. In einer Vollmacht legen Sie fest, wer einmal Ihre Wünsche umsetzt, Ihre Bankgeschäfte regelt und Entscheidungen in der Klinik trifft. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer einmal Ihr rechtlicher Betreuer werden soll. Und in einer Patientenverfügung können Sie angeben, welche medizinische Behandlung Sie wünschen.
Sarah Fuchs ist Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde in Saarlouis und erklärt praxisnah die notwendigen Begrifflichkeiten und Formulare.

Die Teilnahmegebühr: keine