Sanierungsgebiet Fraulautern
Erhöhte steuerliche Abschreibungen im "Sanierungsgebiet Fraulautern“
Der Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 die Satzung über die förmliche Festlegung des "Sanierungsgebietes Fraulautern" beschlossen. Die Sanierungssatzung wurde mit Bekanntmachung im „Saarlouiser Wochenspiegel“ am 08.04.2023 rechtsverbindlich.
Für Eigentümer und Eigentümerinnen, deren Gebäude innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Fraulautern“ liegt, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf erhöhte steuerliche Abschreibungen für Modernisierungs-/Instandsetzungskosten zu stellen.
Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden im Fördergebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Fraulautern (ModRL)
Die Europastadt Saarlouis fördert, mit finanzieller Unterstützung durch die Städtebauförderung des Bundes und des Saarlandes, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes „Fraulautern“. Zur Umsetzung wurde die „Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden im Fördergebiet der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Fraulautern (ModRL)“ erstellt, welche die „Regeln“ der Förderung klar definiert.
Ziel der Förderung ist die Aufwertung der Bausubstanz, die Stadtbildpflege und -Verbesserung sowie die Anreizschaffung für private Investitionen im Fördergebiet.
Modernisierung ist die Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen, die entsprechend den Zielsetzungen der Sanierung oder Entwicklung den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöht, damit sie insbesondere den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entsprechen.
Durch Instandsetzung zu behebende Mängel liegen vor, wenn durch nachträgliche Verschlechterung des Gebäudes (z.B. durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkung Dritter) insbesondere die bestimmungsgemäße Nutzung des Gebäudes nicht unerheblich beeinträchtigt wird, das Gebäude nach seiner äußeren Beschaffenheit das Straßen- und Stadtbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder das Gebäude erneuerungsbedürftig ist und wegen seiner städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.
Voraussetzung sowohl für die steuerliche Bescheinigung als auch für die finanzielle Förderung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist, dass vor Baubeginn eine Abstimmung mit der Stadt Saarlouis erfolgt ist und eine Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
Weiterführende Informationen oder einen Termin für eine Abstimmung der geplanten Baumaßnahme erhalten Sie im Rathaus der Kreisstadt Saarlouis, beim Amt für Stadtplanung, Hochbau, Denkmalpflege und Umwelt, Zimmer 2.38, Frau Kesselheim, unter der Telefonnummer 06831/443-316 oder per Email an tanja.kesselheim@saarlouis.de.