Zur Wahrnehmung bestimmter wirtschaftlich orientierter Aufgaben hat die Stadt Saarlouis bürgerlich-rechtliche Gesellschaften gegründet. Die Stadt ist ausschließlicher oder überwiegender Anteilseigner. Oberste Entscheidungsgremien dieser Gesellschaften sind die Aufsichtsräte.
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern. Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis ist ständiges Mitglied und nimmt den Vorsitz mit doppeltem Stimmrecht wahr.
6 Mitglieder werden von den Fraktionen des Stadtrats der Kreisstadt Saarlouis entsendet.
4 Mitglieder werden von der energis GmbH entsendet, wobei 2 Mitglieder von der energis GmbH doppeltes Stimmrecht haben. 1 Mitglied wird vom Betriebsrat der Stadtwerke Saarlouis GmbH entsendet.
Der Aufsichtsrat der WBS setzt sich zusammen aus 18 Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis und 17 Mitglieder des Stadtrates:
Der Aufsichtsrat der PHG besteht aus 14 Mitgliedern, darunter der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis, ein Vertreter des Einzelhandels und 12 Mitglieder des Stadtrates, von denen vier zugleich Mitglied im Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Saarlouis sein müssen:
Der Aufsichtsrat der GBS besteht aus 15 Mitgliedern. Ständiges Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender ist der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis. Der Gesellschafter Kreissparkasse Saarlouis entsendet ein weiteres Mitglied. Die übrigen Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung gewählt:
