Topaktuell

B 405 – Stadtumfahrung Saarlouis – Sanierung wird ab 08.04.2024 fortgesetzt

Stadtbibliothek am 23.04 ab 13 Uhr geschlossen

Führerscheinstelle am Freitag, 26.04.2024, geschlossen

DigitalpaktSchule Saarland (2019-2024)

Der "DigitalpaktSchule Saarland (2019-2024)" umfasst zwei Hauptprogramme mit denen die Digitalisierung an Saarlouiser Grundschulen gefördert wird: Das Sofortausstattungsprogramm, dessen Mittel bereits ausgezahlt wurden, sowie die Mittel des Digitalpaktes selbst, deren  Zuwendungen an die Kreisstadt bewilligt wurden. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet die Förderung von Maßnahmen an sechs Schulstandorten sowie die Anschaffung einer zentralen Firewall für alle Standorte.

Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)

Die Beschaffung mobiler digitaler Endgeräte (iPads) für bedürftige Schülerinnen und Schüler an Saarlouiser Grundschulen wurde mit Bundes- und Landesmitteln nach der Förderrichtlinie "Sofortausstattungsprogramm Schule Saarland (2020)" gefördert. Neben der Beschaffung umfasst die Förderung ebenfalls die zur Herstellung der Benutzbarkeit der Geräte für die Endnutzer erforderliche Ersteinrichtung sowie die Einrichtung eines sogenannten Mobile Device Managements (MDM).

Die Fördersumme beträgt 79.372,56 Euro. Sie stammt zu 90 Prozent aus Bundesmitteln und zu 10 Prozent aus Landesmitteln.

DigitalpaktSchule

Die Etablierung digital-technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen an den Saarlouiser Grundschulen werden mit Bundes- und Landesmitteln nach der Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm "DigitalPakt Schule Saarland (2019-2024) gefördert. Die Förderung umfasst unter anderem die Verbesserung der digitalen Vernetzung, dem Ausbau des WLAN-Netzes, der Einrichtung von elektronischen Präsentationsfläche (Smartboards und Beamer) sowie der Beschaffung digitaler Endgeräte nebst Aufbewahrungsmöglichkeiten in den Grundschulen.

Die Fördersumme für alle Saarlouiser Grundschulen beträgt insgesamt 693.363 Euro. Sie setzt sich zusammen aus 90 Prozent Bundesmitteln sowie fünf Prozent Landesmitteln und fünf Prozent Mitteln gemäß §16 X KFAG.