Topaktuell

Asphaltsanierung Holtzendorffer Straße/Helmut-Kohl-Straße ab Montag, 11. März

Anmeldungen für Pflanzenflohmarkt in Roden bis zum 10.04.2024

Bilderbuch Kino zu Ostern am 26.03 in der Stadtbibliothek Saarlouis

Rathaus und Verwaltungsgebäude am 18. und 19. März ab 12.30 Uhr geschlossen

Amt für Recht und Ordnung

Willkommen in Saarlouis

Alle Informationen zum Amt für Recht und Ordnung finden Sie hier.

Wer ist für Sie zuständig?

Die Abteilungen

  • Gewerbean- und -abmeldungen
  • Überwachung des Nichtraucherschutzgesetzes
  • Auskunft in Rentenangelegenheiten
  • Rentenanträge
  • Einleitung von Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung
  • Verkehrsüberwachung
  • Führerscheine
  • Feuerschutz und Zivilschutz
  • Unterbringung von Obdachlosen
  • Fischereiwesen

Falls Ihr Fahrzeug in der Kreisstadt Saarlouis von einem öffentlichen Parkplatz oder von öffentlicher Straßenverkehrsfläche abgeschleppt wurde, können Sie sich unter folgenden Rufnummern nach dem Verbleib Ihres Fahrzeuges erkundigen:

  1. zu den Öffnungszeiten des Rathauses unter der Rufnummer: 06831/443- 666
  2. außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses
    - bei der Polizeiinspektion Saarlouis: 06831/9010
    - bei der Firma Sänger: 06834/6 09 08 06
    - bei der Firma Dzakovic: 06831/94 500
Ortspolizeibehörde Unterbringung Obdachlose
opb@saarlouis.de 06831/ 443-210
Ortspolizeibehörde Anwohnerparken, Straßenverkehr & allg. Polizeirecht
verkehr@saarlouis.de 06831/443 - 211, -212
Ortspolizeibehörde Feuerwehr
opb@saarlouis.de 06831/443-327
Ortspolizeibehörde Führerscheinstelle
fuehrerscheinstelle@saarlouis.de 06831/ 443 - 213, -231
Ortspolizeibehörde Verwarnungsgeld Verkehr
verwarngeld@saarlouis.de 06831/ 443 - 666
Ortspolizeibehörde Umweltangelegenheiten & Fischereischeine
opb@saarlouis.de 06831/443-216
Ortspolizeibehörde Gewerbe- & Gaststättenwesen , Nichtraucherschutz
gewerbeamt@saarlouis.de 06831/ 443 - 228, -229, -230
Ortspolizeibehörde Stadtpolizei
stadtpolizei@saarlouis.de

Alle Formulare der Ortspolizeibehörde finden Sie in unserem Formular-Center

Öffnungszeiten für die Abteilung ruhender und fließender Verkehr: 

Montag bis Donnerstag :  8:00 bis 12:30 Uhr
Freitag:  8:00 bis 12:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung.

Ortspolizeibehörde Führerscheinstelle
fuehrerscheinstelle@saarlouis.de 06831/ 443 - 213, -231

Für Anliegen im Bürgerbüro und der Führerscheinstelle ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Hier geht es direkt zur digitalen Terminvergabe

Ablauffristen für

Führerscheine

Seit dem 19. Januar 2013 gibt es den neuen EU-Führerschein. Alle Führerscheine sind dann 15 Jahre gültig und müssen mit einem neuen Lichtbild, wie auch bei Ausweisdokumenten, verlängert werden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt bestehen. Alle Führerscheine ab 19. Januar sind also bis 2028 gültig.

Für alte Führerscheine (grau oder rosa Papierform) besteht eine Umtauschpflicht bis

spätestens 2033. Die Bundesregierung hat einen Stufenplan entwickelt, gestaffelt nach Geburtsjahrgängen.

Daraus geht hervor, wer bis wann seinen Führerschein umtauschen muss. Ältere Personen sind von der Umtauschpflicht befreit. Bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

Für Kartenführerscheine besteht ebenfalls eine Umtauschpflicht, jedoch nach Ausstellungsjahr gestaffelt.

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Direktversand EU-Kartenführerschein

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisbehörde bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei in Berlin den Versand von EU-Kartenführerscheinen an. Der EU-Kartenführerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause zur Antragstellerin bzw. zum Antragsteller geschickt.

Vorteil: Ein zusätzlicher Gang zur Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle), um Ihren neuen EU-Kartenführerschein abzuholen, ist nicht mehr notwendig.

Beim Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin den EU-Kartenführerschein direkt per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Der EU-Kartenführerschein wird an den Hauptwohnsitz geschickt, der auf dem Führerscheinantrag angegeben wurde. Sobald der EU-Kartenführerschein im Briefkasten der Empfängerin bzw. des Empfängers liegt, gilt er als zugestellt. Sofern sich die Anschrift nach der Führerscheinantragstellung ändert, ist dies der Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) umgehend mitzuteilen. Mehrkosten, z.B. wenn der Führerschein erneut versendet werden muss, trägt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller selbst. Die Adressdaten werden von der Bundesdruckerei ausschließlich für den einmaligen Zweck des Direktversands verwendet.

Im Rahmen des Direktversandes neuer EU-Kartenführerscheine kann das alte Führerscheindokument behalten werden. Allerdings ist dieses nachträglich zu befristen. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins die Antragstellerin bzw. der Antragsteller weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis ist.

Der Direktversand ist möglich:

  • Bei Umtausch eines alten Papierführerscheins (grau oder rosafarben) in einen EU-Kartenführerschein
  • Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Verlustes oder Diebstahl
  • Bei einem Ersatzführerschein aufgrund Namensänderung
  • Bei einer Änderung von Auflagen (z.B. Austragen einer Sehhilfe)
  • Bei einer Eintragung der Schlüsselzahl 95, B96, 196

Beantragung


Persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)

Voraussetzungen
Antragstellerin bzw. Antragsteller hat den Hauptwohnsitz in Saarlouis

Umtausch

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, persönliche Vorsprache

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto, Führerschein,

Achtung: Falls der Führerschein (nur grau/rosa) nicht in der Kreisstadt Saarlouis ausgestellt wurde, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde oder der damaligen Wohnsitzgemeinde vorab per Fax an 06831/443233

Gebühr:

25,30€ + 5,50 Direktversand

Ersatz eines Führerscheines nach Verlust /Diebstahl

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, persönliche Vorsprache

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto,

Achtung: Falls der Führerschein (nur grau/rosa) nicht in der Kreisstadt Saarlouis ausgestellt war, Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde oder der damaligen Wohnsitzgemeinde vorab per Fax an 06831/443233

Gebühr:

31,30€ + 5,50€ Direktversand

Antrag auf begleitendes Fahren bF17

 

 

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis, Sehtest, Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe, Name und Anschrift der Fahrschule, Biometrisches Passfoto

Voraussetzung Begleitperson:

Alter: mind. 30 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3/B und nicht mehr als 1 Punkt im Fahrerlaubnisregister. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht beschränkt. Sie sind mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten veränderbar. Auch Nichtinländer können Begleitperson sein.

Gebühren:

52,40 Euro für Erstantrag und Prüfbescheinigung

zusätzlich 8,00 Euro je Begleitperson

Die Formulare der Führerscheinstelle finden Sie in unserem Formular-Center

Ersterteilung oder Erweiterung der Klassen A, A1, A2 und B, BE

 

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, persönliche Ansprache,

 

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Biometrisches Passfoto 35x45 mm, Sehtest, Ausbildung in Erster Hilfe (nicht erforderlich, wenn der Nachweis bereits bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde.), Name und Anschrift der Fahrschule

Gebühren:

44,70€ Ersterteilung

43,90€ Erweiterung

Erweiterung des Führerscheines auf Klasse C1, C1E, C, CE

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, Antragsteller im Besitz der Klasse B, persönliche Vorsprache

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto 35x45mm, Führerschein, Ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (Arbeits- oder Betriebsmediziner), Nachweis der Ausbildung in erster Hilfe Berufskraftfahrer-Qualifikation (s. Hinweis unten), Name und Anschrift der Fahrschule

Gebühren:

43,90 €

28,60€ bei Eintragung Schlüsselzahl 95 (Module)

Erweiterung des Führerscheines auf Klasse D1, D1E, D, DE

 

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, Antragsteller im Besitz der Klasse B, persönliche Vorsprache

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto 35x45mm, Führerschein, Ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (Arbeits- oder Betriebsmediziner), Nachweis der Ausbildung in erster Hilfe, Bescheinigung über Leistungstest (bei erstmaliger Erteilung und bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus), Name und Anschrift der Fahrschule

Gebühren:

43,90 €

+13,00€ für polizeiliches Führungszeugnis

28,60€ bei Eintragung Schlüsselzahl 95 (Module)

Verlängerungen der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE


Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, Antragsteller ist im Besitz der Klasse B, persönliche Vorsprache

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Biometrisches Passfoto 35x45 mm, Führerschein, Ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (Arbeits- oder Betriebsmediziner), Name und Anschrift der Fahrschule,
Pol. Führungszeugnis wird von Führerscheinstelle beantragt (Nur für Klasse D1, D1E, D, DE)

Gebühren:

Gebühren Klasse C : 43,90€
Gebühren Klasse D : 56,90€

Seit 23.05.2021 Beantragung FQN Karte

Hinweis zur Berufskraftfahrerqualifikation

Neueinsteiger, die ihren Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE (Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen), sowie der Klassen D1, D1E, D, DE für gewerbliche Zwecke nutzen, müssen eine Berufskraftfahrerqualifikation absolvieren.

Alle fünf Jahre ist eine Fortbildung zu besuchen. Inhalt dieser Schulung ist für je 1 Modul eine siebenstündige Fortbildung, die entweder in einer Woche als Gesamtfortbildung oder auch als Tagesfortbildung angeboten wird.

Unter Vorlage der entsprechenden Zertifikate wird die Bestätigung über die Ausbildung oder Fortbildung im Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 (Module) eingetragen. Die Gebühr für die Eintragung beträgt 28,60 Euro.

Nähere Informationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Saarland.

Internationaler Führerschein

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, persönliche Vorsprache, EU Kartenführerschein

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto 35x45mm, Kartenführerschein

Gebühr:

16,00€

Umschreibung ausländische Führerscheine mit Prüfung

 

Voraussetzungen:

Hauptwohnsitz in Saarlouis, persönliche Vorsprache, gültige ausländische Fahrerlaubnis,

Notwendige Unterlagen:

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto. 1. Hilfe-Kurs, Sehtest, Übersetzung des ausländischen Führerscheins von einem staatlich anerkannten Übersetzer, Name der Fahrschule (gegebenenfalls Vertrag)

Gebühren:

43,90€

Weitere Fragen können Sie telefonisch an die Führerscheinstelle im Rathaus richten.

Das Bürgerbüro steht allen Saarlouiser Bürgern als zentrale Informations-, Beratungs- und Service-Einrichtung im Rathaus offen und hilft bei Anliegen zu folgenden Punkten:

Anmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung

  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Nachweis über den Familienstand (Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde, etc.), falls der Zuzug aus dem Ausland erfolgt
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Personen unter 16 Jahren

Abmeldung einer Haupt-/ Nebenwohnung

  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass

Eine Abmeldung ist nur erforderlich

  • bei Wegzug ins Ausland
  • Abmeldungen von Nebenwohnungen müssen beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes erfolgen.
  • Abmeldung des einzigen Wohnsitzes (ohne festen Wohnsitz)

Ummeldung innerhalb der Stadt Saarlouis

  • gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller umziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Personen unter 16 Jahren

Wichtig:

Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen an-, ab- oder ummelden.

Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Bürgerbüro vornehmen.

Ferner haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, der Wehrverwaltung sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (Übermittlungssperre).

Teilen Sie dem Bürgerbüro Saarlouis einfach schriftlich oder persönlich Ihren Wunsch mit. Wir werden dann einen Vermerk im Melderegister erfassen.

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  • für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  • die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  • die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung kann die betroffene Person selbst, die sorgeberechtigte Person oder die betreuende Person eintragen lassen.

Als Unterlagen sind vorzulegen:

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht 2.
  • ein Nachweis über die Immobilität, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst
  • die ungültigen Ausweisdokumente
  • ggf. eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen
  • gültiges Ausweisdokument, der Person die den Befreiungsantrag vorlegt

Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung darf nur unter folgenden Voraussetzungen vorgenommen werden:

1. die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder

2. die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde

3. für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.

Wichtig:

Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt worden und ist die Ablichtung für private Zwecke und nicht zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt, kann die Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke in deutscher Sprache gehalten sind. Bei Schriftstücken in fremder Sprache ist im Allgemeinen eine Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers erforderlich. Die Übersetzung soll mit der Abschrift/Kopie vom Dolmetscher fest verbunden werden; die Verbindungsstellen sind mit dem Siegel des Dolmetschers zu versehen.

Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen ausschließlich von den Standesämtern beglaubigt werden.

Weitere Hinweise zur Verwendung ausländischer, öffentlicher Urkunden in Deutschland: Auswertiges Amt

Notwendige Unterlagen:

  • Original des zu beglaubigenden Schriftstücks

Bearbeitungszeit:

Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen. Ab drei Beglaubigungen behalten wir uns jedoch vor, mit Ihnen einen Abholtermin abzusprechen.

Gebühren:

Beglaubigung (bis 5 Seiten): 5,00€, jede weitere Seite 0,55€
Urkunde: 10,00€

Standard Führungszeugnis

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie in Saarlouis mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig!

Bitte bringen Sie bei Beantragung Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen kann ein Führungszeugnis schriftlich beantragt werden.

Bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst oder bei Vorlage des Führungszeugnisses bei einer deutschen Behörde, ist eine genaue Adressangabe der Behörde nötig.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz beträgt zurzeit zwischen 7 und 21 Tagen.

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Erweitertes Führungszeugnis

Zusätzlich zum normalen Führungszeugnis:

Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a BZRG Absatz 1 vorliegen.

Die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz beträgt zurzeit zwischen 7 und 21 Tagen.

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Führungszeugnis für Deutsche die Ihren Wohnsitz im Ausland haben

Deutsche die Ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben, können ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen.

Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Führungszeugnis online

Seit 01.09.2014 können Führungszeugnisse auch direkt über das Online-Portal www.bundesjustizamt.de beantragt und mit Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ bezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung des neuen Personalausweises mit eingeschalteter „Online-Funktion“ und der entsprechenden Hard- und Software.

Als Fundsache bezeichnet man beweglich Sachen, die ihrem Besitzer ohne und gegen seinen Willen abhanden gekommen sind und der Besitzer nicht weiß wo sie sich befinden.

Von den Fundsachen unterscheidet man herrenlose Sachen. Hierbei handelt es sich meist um Sachen, die für Ihren Eigentümer keinen Wert mehr darstellen und an denen der Besitz freiwillig aufgegeben wurde.

Diese Sachen werden daher nicht als Fundsachen behandelt.

Wer eine verlorene Sache im Wert von mehr als zehn Euro findet, an sich nimmt und keinen Empfangsberechtigten kennt oder ihm der Aufenthalt des Empfangsberechtigten unbekannt ist, hat den Fund unverzüglich beim Fundbüro der Stadt Saarlouis anzuzeigen.

Dabei werden die Fundsache, der Fundort, die Fundzeit und die Personalien des Finders aufgenommen. Der Finder ist berechtigt und auf Verlangen verpflichtet, die Fundsache an das Fundbüro abzuliefern.

Er kann vom Berechtigten Ersatz bestimmter Aufwendungen und einen Finderlohn verlangen.

Wurde die Sache in einer Behörde oder in einer Einrichtung des öffentlichen Verkehrs gefunden, so ist sie an die Behörde oder den Verkehrsbetrieb oder einen ihrer Angestellten abzuliefern. Der Finderlohn ist in diesem Fall geringer, und der Finder kann kein Eigentum erwerben.

Wenn kein Berechtigter bekannt wird, geht das Eigentum an der Fundsache sechs Monate nach der Anzeige auf den Finder über. Hat der Finder auf das Erwerbsrecht verzichtet, so wird die Stadt Saarlouis Eigentümer. Die Gegenstände werden entweder versteigert oder bei Gegenständen die nicht versteigert werden dürfen z.B. Schlüssel, fachgerecht entsorgt.

Haben Sie etwas verloren oder gefunden?

Dann wenden Sie sich zunächst telefonisch an das zuständige Fundbüro, von dort kann Ihnen in den meisten Fällen schon telefonisch geholfen werden.

Gewerbezentralregisterauskunft

Um eine Gewerbezentralregisterauskunft zu beantragen, müssen Sie mit Wohnsitz in Saarlouis gemeldet sein.

Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechtlich nicht zulässig.

Bitte bringen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie eine Gewerbezentralregisterauskunft schriftlich beantragen.

Die Bearbeitungszeit beim Bundeszentralregister kann mehrere Wochen andauern.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Die Gebühr hierfür beträgt 13 Euro.

Information:
Beim Bürgerbüro können lediglich Gewerbezentralregisterauskünfte für natürliche Personen beantragt werden, für juristische Personen oder Kapitalgesellschaften ist das Gewerbeamt zuständig.

Gewerbezentralregisterauskunft für Deutsche die Ihren Wohnsitz im Ausland haben

Deutsche die Ihren ständigen Aufenthalt im Ausland haben, können einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen.

Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

Gewerbezentralregisterauskunft online

Seit 01.09.2014 können Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch direkt über das Online-Portal www.bundesjustizamt.de gestellt und mit Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ bezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung des neuen Personalausweises mit eingeschalteter „Online-Funktion“ und der entsprechenden Hard- und Software.

KFZ-Adressänderungen

Das Bürgerbüro Saarlouis bietet für KFZ Besitzer an, die neue Adresse auf der Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen. Somit entfällt der Gang zur Zulassungsstelle.

Eine Änderung ist allerdings nur möglich für Fahrzeuge aus dem KFZ Zulassungsbereich „SLS“.

Eine Anschriftenänderung, bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbereich, ist nur bei der Zulassungsstelle des Landratsamt Saarlouis möglich.

Die Kosten für die Adressänderung betragen 11,50 Euro

Wird gleichzeitig auch der Name geändert, erhöht sich die Gebühr nicht.

KFZ-Namensänderung

Das Bürgerbüro Saarlouis bietet seit dem 05.03.2013 für KFZ Besitzer an, einmalig eine Namensänderung auf den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II einzutragen.

Bitte bringen Sie hierzu beide Zulassungsbescheinigungen im Original zur Änderung mit.

Eine Änderung ist allerdings nur möglich für Fahrzeuge aus dem KFZ Zulassungsbereich „SLS“.

Eine Änderung, bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbereich, ist nur bei der Zulassungsstelle des Landratsamt Saarlouis möglich.

Die Kosten für die Namensänderung betragen 11,50 Euro

Wird gleichzeitig auch die Adresse geändert, erhöht sich die Gebühr nicht.

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom Bürgerbüro auf Antrag ausgestellt wird.

Bei Deutschen die im Ausland leben, wird die Lebensbescheinigung vom jeweiligen Deutschen Konsulat ausgestellt.

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein.

Die Erteilung ist in der Regel gebührenfrei.

Die Meldebestätigung ist ein Auszug aus dem Melderegister, aus der Ihre persönlichen Daten und Anschrift hervorgehen.

Diese Bescheinigung wird zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt und dient als Nachweis, dass Sie unter der angegebenen Anschrift in Saarlouis gemeldet sind bzw. dort gemeldet waren.

Eine Meldebestätigung enthält folgende Daten zu Ihrer Person:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtstag
  • derzeitige Anschrift

Gebühr: 7,00€

Das Melderegister ist kein allgemein freies und für jedermann nutzbares Register. Es besteht aber grundsätzlich die Möglichkeit, Auskünfte über einzelne bestimmte Personen einzuholen.

Die Auskunftserteilung durch die Meldebehörde ist jedoch nur in engen, gesetzlichen Grenzen zulässig und auch nur dann, wenn durch die angefragte Person keine Gründe geltend gemacht wurden, die der Erteilung entgegenstehen. Die Durchsetzung nachweislich vorhandener Rechtsansprüche ist jedoch sichergestellt.


Aus dem Saarlouiser Melderegister können auf Antrag an Privatpersonen oder Institutionen Daten von Einwohnern und von ehemaligen Einwohnern in Form einer einfachen Melderegisterauskunft erteilt werden. Wird ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde auch eine erweiterte Auskunft erteilen.


Hinweis:

Für die erweiterte Melderegisterauskunft hat die Meldebehörde im Einzelfall die Erforderlichkeit angefragter Daten zu überprüfen.


Voraussetzungen zu Erteilung:

Angaben über die gesuchte Person

  • Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Saarlouis müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Persönliche Vorsprache oder schriftliche Anfrage

Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft

  • muss das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden können oder Sie haben sogar Nachweise über ein rechtliches Interesse (Durchsetzung von Rechtsansprüchen, wie z.B. Vollstreckungstitel o.ä.)


Bei schriftlichen Anfragen wird Ihnen die Auskunft erteilt, Sie erhalten daraufhin einen Überweisungsträger zur Überweisung der fälligen Gebühren.


Hinweis:
Briefmarken werden nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen

Gebühren:

Einfache Melderegisterauskunft: 10,00 Euro
Erweiterte Melderegisterauskunft: 13,00 Euro

Personalausweise

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis mit neuen Funktionen.

Der Personalausweis kann bereits für Personen ab 12 Jahren erstmalig (auf ausdrücklichen Wunsch auch früher) ausgestellt werden.

Online Ausweisfunktion:

Der neue Personalausweis besitzt ab dem 16. Lebensjahr eine Online-Funktion.

Für den Einsatz am heimischen PC benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das im Handel erhältlich ist. Bei dem Hersteller des Gerätes erhalten Sie auch die zugehörige Treibersoftware.

Zusätzlich benötigen Sie die Software AusweisApp. Diese übernimmt die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Online-Dienst.

Sie erhalten diese kostenfrei zum Download unter www.personalausweisportal.de

Gültigkeit:

bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahreab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Gebühr:

bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euroab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro

Auslandsdeutsche:

Für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, sind seit dem 01.01.2013 die jeweiligen Deutschen Konsulate zuständig.

Möchten Sie dennoch einen Personalausweis bei uns beantragen, dann müssen Deutsche, die Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, zusätzlich 30,00 Euro Gebühr entrichten. (§1 PAuswGebV, i.V.m. der Verordnung zur Änderung der Personalausweisgebührenverordnung vom 20.02.2013 BGBl. Nr. 10 vom 28.02.2013)
Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, erfragen Sie bitte vorab telefonisch, da die benötigten Unterlagen variieren können.

Personen die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer anderen Stadt in Deutschland haben und die aus einem wichtigen Grund einen Personalausweis bei uns beantragen, müssen eine zusätzliche Gebühr von 13,00 Euro bezahlen. (§1 PAuswGebV)

Bitte beachten Sie, dass wir hierfür eine Personalausweisermächtigung von Ihrer Wohnsitzbehörde anfordern müssen und dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt:

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.


Letzter Personalausweis oder Reisepass, bzw. bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.


Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil, kann auch eine Vollmacht erteilen. (Ausweiskopie erforderlich)

Vorläufige Personalausweise

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt

Gültigkeit: 3 Monate
Gebühr: 10 Euro

Welche Unterlagen werden benötigt:

Ein aktuelles biometrisches » Lichtbild.

Letzter Personalausweis, der Reisepass, bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Bei Personen unter 16 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil, kann auch eine Vollmacht erteilen. (Ausweiskopie erforderlich)

Allgemeines:

In den Reisepässen werden biometrische Daten in einem Chip gespeichert. Seit 01.11.2005 wurde zunächst das digitale Passfoto, seit dem 01.11.2007 werden ab dem 6. Lebensjahr zusätzlich die Fingerabdrücke erfasst.

Seit 01.03.2017 wurden die Sicherheitsstandards weiter ausgebaut. Ausführliche und bebilderte Erklärungen finden Sie hier.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift für den Reisepass abgeben.

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Saarlouis ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass beim Bürgerbüro Saarlouis beantragen. Auf ausdrücklichen Wunsch kann der Reisepass auch früher ausgestellt werden, da einzelne Länder keinen Kinderreisepass zu Einreise akzeptieren (Beispiel: USA)

Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen.

Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre


Gebühr:
bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 Euro (32 Seiten)
ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 Euro (32 Seiten)

bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 Euro (48 Seiten)
ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 Euro (48 Seiten)

Express-Zuschlag: 32,00 EUR (unabhängig von Alter und Seitenanzahl)
Bei Beantragung bis 11 Uhr morgens erhalten Sie den Reisepass innerhalb von 72 Stunden bzw. 3 Werktagen


Unterlagen:

Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.

Letzter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Bei Personen unter 18 Jahren muss eine Zustimmungserklärung vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Ein Elternteil muss bei der Beantragung mit dem Kind anwesend sein, das zweite Elternteil, kann auch eine Vollmacht erteilen. (Ausweiskopie erforderlich)

Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es weiter unten im Downloadbereich.

Auslandsdeutsche:

Für deutsche Staatsangehörige die ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland haben, sind die jeweiligen Deutschen Konsulate zuständig.
Möchten Sie dennoch einen Reisepass bei uns beantragen, dann ist die doppelte Gebühr des angegebenen Preises zu entrichten.

Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, erfragen Sie bitte vorab telefonisch, da die benötigten Unterlagen variieren können.

Eine elterliche Reisegenehmigung (unterschrieben von den Sorgeberechtigten) muss mitgeführt werden, wenn ein minderjähriges Kind allein verreist oder eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat.

Minderjährige, die ohne eine solche Reisegenehmigung ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisegenehmigung sollte nicht älter als sechs Monate sein, auch wenn Gesetze keine Frist vorschreiben.

Darüber hinaus muss die Vollmacht auch die Reiseroute enthalten, zumindest aber das Ursprungsland und das Zielland. Sowie die etwaige Reisezeit.

Die Reisegenehmigung sollte zusätzlich in der Landessprache des Gastlandes verfasst sein. In den meisten Ländern genügt aber auch eine englische Übersetzung.

Die meisten Länder verlangen auf der Vollmacht die Beglaubigung der Reisegenehmigung durch eine offizielle Behörde.

Bei Fragen zu den Anforderungen wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung des Reiselandes in Deutschland.

Eine deutsch/englische Reisevollmacht können Sie weiter unten im Downloadbereich herunterladen, bitte bringen Sie dieses Dokument ausgefüllt mit, damit wir vor Ort eine Beglaubigung durchführen können.

Es wird von vielen Ländern empfohlen, eine Gesundheitsvollmacht mitzuführen, damit der/die Minderjährige im Notfall in ärztliche Behandlung gegeben werden kann. Diese Vollmacht kann Ihnen jedoch nur ein Notar erstellen und beglaubigen.

Die Steueridentifikationsnummer kann nur für Einwohner*innen der Kreisstadt Saarlouis (Hauptwohnsitz in Saarlouis) vom Bürgerbüro mitgeteilt werden.
Personen, die nicht in Saarlouis wohnen, müssen sich an das Finanzamt (Tel: 06831 4490) oder an das Bundeszentralamt für Steuern (Tel: 0228 4060) wenden.
Voraussetzung ist, dass die Nummer bereits von den Steuerbehörden erteilt wurde.

Sie können ebenfalls direkt beim Bundeszentralamt für Steuern die Mitteilung Ihrer lebenslang gültigen Steueridentifikationsnummer beantragen.
Klicken Sie hierfür einfach auf den untenstehenden Link (externer Inhalt des Bundeszentralamtes) für den dortigen Antrag.


» Bundeszentralamt für Steuern

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-ID-Nummer) kann nur direkt beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt oder erfragt werden.
Hier kann das Bürgerbüro der Stadt leider nicht weiterhelfen und Anfragen auch nicht bearbeiten.

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D.h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.

Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich. Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken-, Kreditsachen, Löschungsbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden.

Notwendige Unterlagen:

Personalausweis

Gebühren:

Beglaubigungen von Unterschriften je Unterschrift: 2,55 Euro

Jugendliche können vor gesundheitlichen Schäden durch ärztliche Untersuchungen bewahrt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen:

Erstuntersuchung

Jugendliche dürfen bei ihrem Eintritt in das Berufsleben nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind und dem Arbeitgeber eine ausgestellte Bescheinigung darüber vorliegt.
Erforderlich ist eine Erstuntersuchung immer vor der erstmaligen Aufnahme eines unbefristeten oder auf Dauer von mehr als zwei Monaten befristeten Arbeits- oder Berufsausbildungsverhältnisses.


Erste Nachuntersuchung

Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung ist die Bescheinigung über die zwingend vorgeschriebene erste Nachuntersuchung vorzulegen. Die Untersuchung darf nicht länger als drei Monate zurückliegen.


Weitere Nachuntersuchungen

Nach Ablauf jedes weiteren Jahres nach der ersten Nachuntersuchung können sich Jugendliche freiwillig nachuntersuchen lassen.


Außerordentliche Nachuntersuchung

Ergibt eine der vorstehend genannten Untersuchungen, dass der/die Jugendliche hinter dem altersentsprechenden Entwicklungsstand zurückgeblieben ist, dass gesundheitliche Schwächen oder Schäden vorhanden sind oder dass die Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit oder Entwicklung des/der Jugendlichen noch nicht zu übersehen sind, so soll der Arzt die außerordentliche Nachuntersuchung anordnen. Der Arzt kann bei den Erst- oder Nachuntersuchungen auch Ergänzungsuntersuchungen durch einen Facharzt veranlassen, wenn er dies für die abschließende Beurteilung für erforderlich hält.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 Richtlinien zur Gewährung eines Zuschusses für die Windelentsorgung „Saarlouiser Windelzuschuss“ erlassen. Der Zuschuss wurde erstmals ab Juli 2010 für das Jahr 2010 gewährt.

Ziel des Saarlouiser Windelzuschusses ist die Entlastung von Familien bei den Kosten der Windelentsorgung. Der jährliche Zuschuss beträgt 50,00 EURO pro Kind bzw. inkontinente behinderte oder inkontinente bedürftige Person. Der Zuschuss wird nicht für Personen gewährt, die in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen leben.

Gefördert werden Privathaushalte mit Kleinkindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Daneben werden behinderte sowie bedürftige Menschen, die an dauerhafter Inkontinenz leiden und in Besitz des Saarlouiser Sozialpasses sind, bezuschusst.

Berechtigter Personenkreis für den Sozialpass:Empfänger/-innen von ALG II, 1-€ Jobber/-innen, Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen mit Anspruch auf ergänzende staatliche Leistungen, Rentner/-innen mit kleinem Einkommen im Leistungsbezug der Grundsicherung, BAföG-Empfänger/-innen, Empfänger/-innen von Wohngeld und Kriegsopferfürsorge sowie Empfänger/-innen von sonstigen Leistungen der Sozialgesetzgebung (SGB) z.B. Empfänger/-innen von Pflegegeldleistungen.

Weitere Informationen :

Team Bürgerbüro

Frau Spettel

Frau Eifler

Frau Wiesen

Frau Blume

Frau Osbild

Frau Geier

Frau Guldner

Frau Rath

Abteilungsleitung

Formulare und Termine

Alle Formulare des Bürgerbüros finden Sie in unserem Formular-Center.

Für Anliegen im Bürgerbüro und der Führerscheinstelle ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Hier geht es zur digitalen Terminvergabe.

Wichtigste Sachgebiete Standesamt:

Beurkundung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen, 
Vaterschaftsanerkennungen und
Kirchenaustritten

Team Standesamt:

Frau Bedranowsky                   Frau Raubuch

Frau Dietrich                             Frau Schneider

Frau Dillschneider                    Frau Tilk (Abteilungsleitung)

Abteilungsleitung

Wichtigste Sachgebiete:

  • Durchführung von Ausschreibungen öffentlicher Aufträge für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte

  • Beitragswesen und Erstellung von städtebaulichen Verträgen

  • Bearbeitung sämtlicher juristischer Sachverhalte