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Abwasserwerk der Kreisstadt Saarlouis

Gründung:

Das Abwasserwerk der Kreisstadt Saarlouis wurde mit Wirkung zum 01.01.1999 als nicht-wirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit gegründet.

Aufgabe:

Seine Aufgabe ist die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. des Saarländischen Wassergesetzes (SWG).

Aufbau:

Das Abwasserwerk beschäftigt kein eigenes Personal, sondern bedient sich der Dienststellen/Querschnittsämter der Verwaltung und des Neuen Betriebshof Saarlouis (NBS).

Die Werkleitung obliegt dem Beigeordneten für Bauwesen, Liegenschaften und Umwelt. Dieser wird im Verhinderungsfall durch den Leiter des Amtes für Tiefbau, bei dessen Verhinderung durch den Leiter des Hauptamtes und Amtes für Wirtschaftsförderung der Kreisstadt Saarlouis vertreten.