Topaktuell

B 405 – Stadtumfahrung Saarlouis – Sanierung wird ab 08.04.2024 fortgesetzt

Stadtbibliothek am 23.04 ab 13 Uhr geschlossen

Führerscheinstelle am Freitag, 26.04.2024, geschlossen

In der und durch die Kreisstadt Saarlouis verlaufen verschiedene Gewässer.

Anbei eine Übersicht der Gewässer in Saarlouis:

- Saar (Gewässer I. Ordnung, Bundeswasserstraße)

- Prims (Gewässer II. Ordnung)

- Ellbach, Fraulauterner Bach, Schwarzenbach; Neuforweiler Weiher- und Mühlenbach, Kleiner Weiherbach, Donaubach, Rotbüschbach (Gewässer III. Ordnung)

- Diverse Gewässer mit geringer wasserwirtschaftlicher Bedeutung, z.B. Grabensysteme bzw. „schlafende“ Gewässer, die lediglich temporär Wasser führen

Gemäß §40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bzw. §57 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) obliegt die Unterhaltungspflicht für die Gewässer III. Ordnung den Gemeinden, die mit ihrem Gebiet Anlieger sind (Anliegergemeinden).

Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat die Kreisstadt Saarlouis in Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) einen Gewässerunterhaltungsplan erstellt. Die erforderlichen Leistungen werden vom Neuen Betriebshof Saarlouis ausgeführt, der hierfür eigens einen Bach- und Grabentrupp beschäftigt. Um diese Aufgaben fachgerecht durchführen zu können ist es notwendig, dass die Anlieger diesen Bereich ihres Grundstückes bzw. den daran angrenzenden Gewässerbereich entsprechend freihalten und bewirtschaften und die Unterhaltungsarbeiten dulden bzw. ermöglichen. Der Gewässerrandstreifen ist in einer Breite von 5m innerhalb und 10m außerhalb der bebauten Ortslage freizuhalten und insbesondere das Ablagern von Kompost, Holz, sonstigen Gegenständen und Objekten und die Installation von Zaunanlagen im Gewässerrandstreifen ist als besonders kritisch anzusehen.

Weitere Informationen zum Thema Fließgewässer und Gewässerunterhaltung finden Sie beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes sowie der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH.