Zur Würde des Menschen gehört sein Selbstbestimmungsrecht - auch über das Ende seines Lebens. Auch wenn man seinem Willen nicht mehr Ausdruck verleihen kann, sollten die eigenen Wünsche beachtet werden. Auch dies soll mit einer Patientenverfügung erreicht werden. Auch wenn es nicht leichtfällt: In gesunden Tagen sollten wir uns damit auseinandersetzen. Referentin: Birgit Ludwig, Leiterin der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt im Saarland und langjährige Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin am Amtsgericht Saarlouis