Topaktuell

Rathaus sowie die Verwaltungsgebäude Haus Koch und Friedensstraße am Montag, 23. März und Dienstag, 24. März ab 12:30 Uhr für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

Loriot-Ausstellung: Ab März erweiterte Öffnungszeiten

Osterferienprogramm nun online abrufbar

20.03. bis 24.03.2026 Ostermarkt mit Krammarkt in Saarlouis

Vorsorge treffen – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vorsorge treffen – Vollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung

Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung - darüber sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, denn jeder Mensch kann durch Krankheit, Unfall und Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln kann. Für diesen Fall lässt sich frühzeitig Vorsorge treffen. In einer Vollmacht legen Sie fest, wer einmal Ihre Wünsche umsetzt, Ihre Bankgeschäfte regelt und Entscheidungen in der Klinik trifft. Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer einmal Ihr rechtlicher Betreuer werden soll. Und in einer Patientenverfügung können Sie angeben, welche medizinische Behandlung Sie wünschen.
Sarah Fuchs ist Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde in Saarlouis und erklärt praxisnah die notwendigen Begrifflichkeiten und Formulare.
Die Teilnahmegebühr: keine
Anmeldung bei der vhs Saarlouis, Tel.: 06831 – 6 98 90 30 oder E-Mail: vhs@saarlouis.de.