
14. Nachtrag zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen der Kreisstadt Saarlouis vom 08.05.2008
Auf Grund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), in Verbindung mit § 22 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1999 (Amtsbl. S. 1618), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat der Kreisstadt Saarlouis in seiner Sitzung am 23. September 2026 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Die Anlage „Gebührenverzeichnis“ zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen der Kreisstadt Saarlouis wird wie folgt geändert:
Ziffer 7 der Anlage 1 wird neu gefasst:
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7) Einrichtung von Baustellen, Baubuden, Gerüsten, Aufstellung von Arbeitswagen, Baumaschinen und Baugeräten mit und ohne Bauzaun, das nicht nur vorübergehende Lagern von Baumaterial
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monatlich je m2 beanspruchte Verkehrsfläche: |
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Innenstadt |
sonstiger Bereich |
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1. bis 3. Monat |
5,00 € |
2,50 € |
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4. bis 6. Monat |
7,50 € |
5,00 € |
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ab 7. Monat |
10,00 € |
7,50 € |
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Saarlouis, den 29.09.2026
Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis
(Marc Speicher)
