nach § 8 Abs. 2 S. 1 des Gesetz Nr. 808 - Saarländisches Straßengesetz – SStrG – vom 17. Dezember 1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977
Die Europastadt Saarlouis beabsichtigt das nachfolgend aufgeführte Teilstück der Oberförstereistraße einzuziehen.

Einwendungen hiergegen können innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung geltend gemacht werden.
