Topaktuell

14. Juli in Saarlouis: Deutsch-Französisches Freundschaftsfest zum Nationalfeiertag

Öffentliche Bekanntmachungen künftig online abrufbar

15.07.2026

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek der Europastadt Saarlouis

Kreisstadt Saarlouis

Saarlouis, 15.07.2026

Bekanntmachung

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek der Europastadt Saarlouis

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. November 2025 (Amtsbl. I S. 1086), sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes – KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), wird auf Beschluss des Stadtrates vom 26. März 2026 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek der Europastadt Saarlouis erlassen:

§ 1
Allgemeines


Für die Benutzung der Stadtbibliothek sind von den Benutzerinnen und Benutzern Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung zu entrichten.

§ 2
Anmelde- und Ausleihgebühren


(1) Bei der Erstanmeldung wird für die Ausstellung eines Leserausweises eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro erhoben. Ein Ersatzausweis kostet 4 €.
(2) Für die Ausleihe von Medien ist eine Jahrespauschale (Standard) von 15 Euro zu zahlen. Diese Gebühr gilt - gerechnet von der ersten Ausleihe an - für ein Jahr.
(3) Kinder- und Jugendbücher können von angemeldeten Leserinnen und Lesern kostenlos ausgeliehen werden.
(4) Für Familien mit minderjährigen Kindern gibt es die Wahlmöglichkeit anstelle der einzelnen Jahrespauschalen eine Familienpauschale von 15 € für alle zu zahlen. Dazu müssen mindestens ein Erziehungsberechtigter und die Kinder angemeldet sein.
(5) Für Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Soldaten, Mitglieder der „Blaulichtfamilie“, Behinderte mit Schwerbehindertenausweis (ab. GdB 50%), sowie Inhaber des Familien- und Sozialpasses, sowie Inhaber der Ehrenamtskarte wird die Jahrespauschale auf die Hälfte der „Standard“ Pauschale festgesetzt.
(6) Die Leitung der Stadtbibliothek hat die Berechtigung, für einzelne Benutzer- oder/und Mediengruppen Sonderregelungen zu treffen. Dies gilt z.B. für Ausleihen im Rahmen von Amtshilfegesuchen, bei Schulausleihen, Klinikaufenthalten etc.
(7) Für die Ausleihe innerhalb des Verbundes „Saarland-Bibliotheken e.V.“ („Bib-Card Saar“) wird ein Jahrespauschale erhoben. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von den Vorgaben des Verbundes. Zurzeit beträgt sie 20 Euro. Bei Änderungen der Vorgaben gilt die dann dort festgesetzte Höhe. Werden weitere Gebühren vom Verband zur Nutzung seines Angebotes festgelegt, gelten sie dementsprechend.

§ 3
Versäumnisgebühr

(1) Für jedes Medium, das ohne Einräumung einer Verlängerungsfrist nach Ablauf der Ausleihfrist zurückgegeben wird, fällt eine Versäumnisgebühr von 1 € pro Öffnungstag an.
(2) Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr gilt eine Versäumnisgebühr von 0,50 € pro Medium und Öffnungstag.
(3) Die Stadtbibliothek ist berechtigt, im Einzelfall zusätzliche Versäumnisgebühren nach tatsächlichem Aufwand zu erheben.
(4) Abweichend von der Regelung in (1) und (2) gelten für Sondermedien und Medien mit verkürzten Leihzeiten Versäumnisgebühren: pro Medium pro Öffnungstag 3 €

§ 4
Gebühr für Internetnutzung

(1) Für die Nutzung des Internetplatzes wird eine Gebühr von 2,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben.
(2) Weitere Gebühren können anfallen, z.B. für kostenpflichtige Datenbankrecherchen.

§ 5
Kopien

Für Kopien/Ausdrucke beträgt die Gebühr 0,50 € pro DIN A4 Seite.

§ 6
Vorbestellung

Für eine Vorbestellung wird eine Gebühr von 1,00 € erhoben.

§ 7
Bestellung von Medien aus Fremdbeständen

Für Bestellungen über den auswärtigen Leihverkehr (Fernleihe) werden Gebühren analog der von der Universitäts- und Landesbibliothek des Saarlandes (Leitbibliothek) für ihre Benutzer festgelegten Gebühren erhoben (Erstattung Fremdkosten).

§ 8
Sonderleistungen

Für über das übliche Maß hinaus erbrachte Dienstleistungen kann die Leitung der Stadtbibliothek Gebühren festlegen. Dies beträfe z.B. die Erstellung besonderer Literaturlisten, die Erstattung von Paketkosten für Vorbestellbücher und ähnliches.

§ 9
Zahlungstermin

Die Gebühren sind im Voraus zu zahlen und sind nicht rückerstattbar, außer bei berechtigten Reklamationen.

§ 10
Ausnahmen

Von den Bestimmungen dieser Satzung kann die Leitung der Stadtbibliothek in begründeten
Einzelfällen, sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht, auf Antrag Ausnahmen zulassen.

§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 


Saarlouis, den 08.07.2026

Marc Speicher
Oberbürgermeister