
Widmung einer Straßenfläche „Im Fischerfeld“
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates der Kreisstadt Saarlouis vom 23.09.2026 wird die im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Fläche der Straße „Im Fischerfeld“ bestehend aus folgenden Flurstücken: Gemarkung Lisdorf, Flur 05 Nrn. 850/38, 890/1, 865; Flur 06 Nr. 182, Flur 07 Nr. 281 gemäß § 6 Abs. 1 des Saarländischen Straßengesetzes (SaarlStrG) vom 17.12.1964 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.1977 (Amtsblatt S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsblatt I S. 2629) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Mit der Widmung öffnet sich der Allgemeinheit der Gemeingebrauch. Nachfolgende Fläche erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße gem. § 2 Abs. 1 SaarlStrG:

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Saarlouis, Großer Markt 1, 66740 Saarlouis, eingelegt werden.
Saarlouis, den 28.09.2026
Der Oberbürgermeister der Kreisstadt Saarlouis
(Marc Speicher)
