In der Zeit vom 27.07. bis zum 30.09.2026 ist am Saaraltarm in Saarlouis wieder das Fischen während der Nachtzeit, an allen Wochentagen von 23:00 bis 05:00 Uhr, erlaubt. Gefischt werden darf in dieser Zeit allerdings nur auf Welse. Es dürfen sowohl natürliche als auch künstliche Köder verwendet werden, auch der Gebrauch von toten Köderfischen ist erlaubt. Diese müssen jedoch aus dem Gewässer stammen, in dem der Fischfang ausgeübt wird. Sollte ein Fisch einer anderen Art gefangen werden, ist er unverzüglich und schonend von der Angel zu lösen und möglichst lebend ins Fischgewässer zurückzusetzen.
Das Nachtfischen soll dazu führen, den zu groß gewordenen Bestand an Welsen auf ein dem Gewässer entsprechendes Maß zu reduzieren. Aus diesem Grund gelten für diese Art während des Nachtfischens auch keine Mindestmaße. Jeder gefangene Wels ist nach dem Fang waidgerecht zu töten.
Eigene Erlaubnisscheine für das Nachtangeln werden nicht ausgegeben, am Nachtfischen teilnehmen dürfen alle Angler, die im Besitz eines Erlaubnisscheins sind. Jeder Nachtangler muss einen Fangnachweis führen, der nach Ablauf der Maßnahme der Ortspolizeibehörde Saarlouis zur Verfügung zu stellen ist.
Die bekannt gewordenen Fänge des letzten Jahres zeigen, dass im Saaraltarm ein enormer Bestand an sehr großen Welsen herangewachsen ist. Mehrere Tiere wurden gefangen, die größer als 1,50 m waren, der größte Wels maß fast 1,70 m. Derartig große Fische sind immer noch vorhanden, sodass einem erlebnisreichen Angeln nichts im Wege steht. Allen Anglern sei, nicht zuletzt im Interesse eines ausgewogenen Fischbesatzes im Saaraltarm, viel Erfolg gewünscht.
