Die Fort-Rauch-Straße wurde als Fahrradstraße ausgewiesen. Da die L 139 (Provinzialstraße) stark belastet ist, fungiert die Fort-Rauch-Straße als ruhige Nebenstrecke. Der Ortsteil Lisdorf wird über die Fort-Rauch-Straße an die Innenstadt angebunden, sodass die Innenstadt per Rad besser erreicht werden kann. Insgesamt trägt die Fahrradstraße dazu bei, ein qualitätvolles und sicheres Radverkehrsangebot zur Verfügung zu stellen und die Präsenz der radverkehrlichen Infrastruktur im öffentlichen (Verkehrs-) Raum zu verankern.
Straßenverkehrsrechtlich (StVO) ist bei einer Fahrradstraße zu beachten, dass auf Radfahrer besondere Rücksicht genommen werden muss. Sie dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig muss der Kfz-Verkehr seine Fahrgeschwindigkeit verringern. Außerdem ist es Fahrradfahrern erlaubt (im Unterschied zu normalen Straßen), nebeneinander zu fahren. Alle anderen Verkehrsreglungen in der Fort-Rauch Straße bleiben wie bisher: Der Kfz-Verkehr der Anlieger kann wie üblich dort fahren und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt weiterhin 30 km/h.
Das Projekt basiert auf dem kommunalen Radverkehrskonzept und ist dort unter Maßnahme A286 verankert.
Die Fahrradstraße wurde im September 2026 eingerichtet. Neben der obligatorischen Beschilderung und ergänzenden Straßenmarkierungen wurde außerdem eine vom Radverkehr vorzüglich befahrbare, ebene Straßenoberfläche hergestellt.
Das Projekt wurde unterstützt aus dem Förderprogramm:
