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Die Kreisstadt Saarlouis haben vermehrt Beschwerden bezüglich des Glaserfaserausbaus im Gewerbegebiet „Metzer Wiesen“ erreicht. Dieser erfolgt durch die 1&1 Versatel GmbH, die Kreisstadt Saarlouis für diese Maßnahme ist weder auftraggebendes noch ausführendes Organ.
Durch die Ortspolizeibehörde wurde der 1&1 Versatel GmbH vor Baubeginn eine verkehrsrechtliche Genehmigung erteilt. Hierin wird den Firmen auch auferlegt, dass die betroffenen Anwohner mindestens sieben Tage vor Bau-Beginn darüber informiert werden müssen. Durch regelmäßige Kontrollen durch das städtische Tiefbauamt wird die fachgerechte Ausführung der Arbeiten sichergestellt. Nach Fertigstellung eines Bauabschnittes erfolgt eine Abnahme. Erst wenn die Abnahme erteilt wird, wird der nächste Bauabschnitt genehmigt.
Leider kam es zu vermehrten Anwohnerbeschwerden, da die Gehwege ohne Vorankündigung geöffnet wurden. Die Arbeiten in diesem Bereich wurden ohne entsprechende Genehmigung durchgeführt. Die Ortspolizeibehörde hat die Fortführung der Arbeiten umgehend untersagt. Damit alle Anwohner jedoch wieder uneingeschränkten Zugang zu ihren Grundstücken haben, wurde die Firma aufgefordert, die Oberflächen im ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.