Topaktuell

Vom 28.05.-08.06.2025 ist die Saarlouiser Woche ist zurück!

Ortspolizeibehörde, Abteilung 1. Verkehrsüberwachung, ist am 22.05.2025 geschlossen.

Niederlegung des Kesselhauses Block 3 und des Bunkerschwerbaues der Blöcke 1, 2 und 3 des Kraftwerks Ensdorf am Sonntag, den 4. Mai 2025, ab ca. 08:00 Uhr

Die VSE Aktiengesellschaft informiert:

Im Rahmen des Rückbaus des Kraftwerks Ensdorf, der seit Anfang 2023 stattfindet, steht die geplante sprengtechnische Niederlegung des fast 80 m hohen Kesselhauses des Blockes 3 und des Bunkerschwerbaues der Blöcke 1, 2 und 3 bevor.


Verkehrsbeeinträchtigungen im Umfeld des Kraftwerksgelände – Sperrungen auf der A 620 und B 51

Um das Kraftwerk und das Industriegebiet Saarplateau wird eine große Sicherheitszone eingerichtet.
Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, werden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten, dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, dem Landesbetrieb für Straßenbau, dem Wasser- und Schifffahrtsamt, der DB NETZ AG (Deutsche Bahn), der Polizei sowie den Ordnungsämtern der Gemeinde Ensdorf und der Kreisstadt Saarlouis umgesetzt.


Unmittelbar vor den geplanten Sprengungen (ca. ab 7:45 Uhr) bis unmittelbar nach den Sprengungen (ca. bis 8:30 Uhr) werden ein Abschnitt der Autobahn 620 in beiden Fahrtrichtungen zwischen Anschlussstelle Saarlouis und Anschlussstelle Wadgassen, die Auffahrten auf die A 620 Höhe Lisdorf in Fahrtrichtung Saarlouis und Saarbrücken sowie die Bundesstraße 269n hinter Bauhauskreisel und ab Industriegebiet Lisdorfer Berg gesperrt.
Der Abschnitt der Bundesstraße 51 in unmittelbarer Nähe des Kraftwerks, beginnend hinter Bauhauskreisel bis zur Auf-/Abfahrt Lisdorf-Ensdorf sowie der Leinpfad entlang der Saar, beginnend ab der Schleuse Lisdorf bis zum Südende des Kraftwerkshafens, befinden sich im unmittelbaren Sperrbereich der Sprengmaßnahmen und werden von 6:30 Uhr bis ca. 9:00 Uhr gesperrt. Dies gilt damit auch für die Zufahrt zum Saarplateau West. Nach Abschluss der Sprengung werden alle Absperrmaßnahmen umgehend aufgehoben.

Flugbeschränkungszonen für Drohnen – Flugverbot für private Drohnen im Absperrbereich der Sprengungen
Rechtsgrundlage: Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) regelt in § 21h den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Demnach ist die Nutzung an besonders schützenswerten Einrichtungen entweder verboten, nur eingeschränkt möglich oder nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde oder des Betreibers gestattet. Hierzu zählen unter auch Kraftwerksgelände. Auf Grundlage dieser Vorschrift dürfen Drohnen zudem nur unter genau bestimmten Voraussetzungen in der Nähe betrieben werden.
Gleiches gilt für Unglücksorte, Katastrophengebiete sowie Einsatzräume von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Missachtung der Flugbeschränkungen
Verstöße werden durch die Ahndungs- und Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr stellt gemäß § 315 Strafgesetzbuch sogar eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Bereits der Versuch ist strafbar.

Von welchem Punkt kann man sich das Ereignis anschauen?
Für interessierte Zuschauer bietet sich die Bergenhalde/Saarpolygon in Ensdorf als exklusiver und sicherer Aussichtspunkt an. Auch die Staustufe Saarlouis auf der Saarseite "IKEA" ermöglicht eine gute Beobachtung des Ereignisses.

Es wird darum gebeten, sämtliche Anweisungen der Ordnungskräfte vor Ort zu befolgen und keine abgesperrten Gebiete zu betreten.

Rückfragen
Michael L’huillier | Leiter Unternehmenskommunikation
VSE Aktiengesellschaft
Heinrich-Böcking-Str. 10–14
66121 Saarbrücken
lhuillier-michael@vse.de
T +49 681 607 1154
M +49 170 222 2056