Bis zum 08. September 2025 können sich Eigentümerinnen und Eigentümer von gut erhaltenen bzw. stilgerecht restaurierten Bauernhäusern im Saarland bei ihrer Kreisverwaltung bzw. beim Regionalverband oder dem Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zum Bauernhauswettbewerb anmelden.